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  • Betroffenenvertretungen in den Sanierungsgebieten

    Ausgehend von den Erfahrungen der behutsamen Stadterneuerung in den 80er Jahren in Berlin Kreuzberg in Verbindung mit den Grundsätzen zur Stadterneuerung nimmt die Beteiligung der „Betroffenen“ in den Berliner Stadterneuerungsgebieten eine wichtige und zentrale Rolle ein. Hier bildeten bis 2005 die „Ausführungsvorschriften“ des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht des BauGB die Grundlage für die Beteiligung der von der Sanierung betroffenen Bewohner.

    Projektdaten

    Die Betroffenenvertretung setzt sich zur Hälfte aus Mietern und zur anderen Hälfte jeweils zu einem Drittel aus Eigentümern, Gewerbetreibenden und im Gebiet Arbeitenden zusammen, die Anzahl der Mitglieder beträgt zwischen 15 und 20 Personen. Die Betroffenenvertretung wird von Bewohnern und sonstigen Akteuren des Gebietes gewählt, gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt einen/eine Sprecher/in. Für ihre Arbeit erhält die Betroffenenvertretung eine finanzielle Unterstützung zur Anmietung von Räumen und ein Budget für Öffentlichkeitsarbeit und Büroausstattung.

    Obwohl in der Praxis manches abweichend von den Regelungen der Ausführungsvorschriften gehandhabt wird, sind die Betroffenenvertretungen eine Erfolgsgeschichte der Partizipation in den Berliner Sanierungsgebieten.

    Leistungen im Projekt

    S·T·E·R·N unterstützt als Sanierungsbeauftragte die Arbeit der Betroffenenvertretungen durch regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen, informiert zum Stand der Erneuerungsmaßnahmen sowie zu einzelnen Projekten und erörtert alle wichtigen Themen der Sanierung und der weiteren Gebietsentwicklung mit den gewählten Vertretern des Sanierungsgebietes.

    ▶ Kontakt